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SERVEIS

 

VORBEREITEN DER ERBSCHAFT

Überprüfen der Einflussfaktoren auf Ihr Erbe: Wohnsitz der vom Erbfall betroffenen Person(en), Steuerwohnsitz des Verstorbenen und der Erben, für die Erbschaft maßgebliches Gesetz, Staatsangehörigkeit(en), Anzahl der Erben und ihr Verwandtschaftsgrad, Familienstand der Parteien, territoriale Lage des Vermögensgegenstandes usw.

ABWICKLUNG EINER ERBSCHAFT

Erstellen der Akte und Vorbereiten der Unterlagen: EU-spezifische Dokumente, Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung, Testamente, Schenkungen, internationaler Erbfall und maßgebliches Gesetz.

Unterstützen der Erben bei den Erbformalitäten: Erbenerklärungen, letztwillige Verfügungen, Nachweis der Erbenstellung, notariell beurkundete Rechtsakte, vollständige Abwicklung nach Mandat,  Eintragung in amtliche Register.

ZURÜCKERLANGEN DER INHABERSCHAFT IHRER RECHTE

Prüfen der Verhältnisse Ihres Nachlasses und der Inhaberschaft Ihrer Vermögensgüter bei Behörden und in amtlichen Registern. Bei vorliegenden Unstimmigkeiten, Legalisieren der Verhältnisse zwecks Eintragung der Vermögensgüter auf den Namen des Eigentümers oder seiner Erben.

Beratung zur Vorgehensweise bei der Teilung von Erbengemeinschaften.

BESTEUERUNG

SUCHE NACH HEIRS

DIE AUFGABE DES GENEALOGEN  

Der Beruf des Genealogen  ist in den meisten Ländern der EU geregelt, nicht aber in Spanien, wo Rechtsanwälte diese Funktion übernehmen. 

Diese Fachleute für Familienforschung  und Abstammungslinien kümmern sich um die Suche nach den Erben und die Abwicklung komplexer Erbschaften (zahlreiche Erben, die über mehrere Länder verteilt oder unbekannt sind).

In diesem Zusammenhang ist der Hinweis wichtig, dass ein Genealoge für die Abwicklung des Erbfalls kein Geld von Ihnen verlangt. Er geht bei Ausgaben und Schulden in Vorleistung und wird mit einem Prozentsatz auf die Erbschaft ausbezahlt, der im Vorfeld ausgehandelt und in seinem Verwaltungsmandat festgelegt wird.

Hier liegt unsere Aufgabe darin, von der absoluten Rechtmäßigkeit der Aufgabe des Genealogen zu überzeugen. Er handelt im Rahmen eines von einem Notar, einem ausländischen Gericht oder einem Erben erteilten Mandats und gewährleistet die Kontrolle über alle Formalitäten.

Erben im Ausland

In Spanien lebende Erben, die im Ausland erben, werden von den Behörden oder Fachleuten (Gerichten, Vormünden, Notaren, Genealogen oder Rechtsanwälten) kontaktiert, die den Erbfall im Ausland abwickeln. 

Häufig erhalten Privatleute ein Schreiben, das vom Büro eines Genealogen verfasst und aus dem Ausland zugeschickt wurde, um sie darüber zu informieren, dass eine Person verstorben ist, deren Existenz ihnen möglichweise nicht einmal bekannt war. 

Wir nehmen Kontakt auf, beraten und sind der Ansprechpartner für alle Beteiligten. 

Erben in Spanien

Wenn Erben, die nicht in Spanien ansässig sind, Vermögensgüter in diesem Staat erben, müssen sie in Spanien die Vorlage einer Erbschaftsannahmeerklärung einleiten.

Wir kümmern uns um die Abwicklung der Erbschaft sowie um die Suche nach den Erben und die Kontaktaufnahme zu ihnen, entweder direkt oder über Notare, Genealogen oder Rechtsanwälte im Ausland.